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   OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - 4 L 360/06   

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https://dejure.org/2009,16027
OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - 4 L 360/06 (https://dejure.org/2009,16027)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21.04.2009 - 4 L 360/06 (https://dejure.org/2009,16027)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21. April 2009 - 4 L 360/06 (https://dejure.org/2009,16027)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    LSA-GO § 22 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LSA-GO § 22 Abs. 1
    Anschluss- und Benutzungszwang bei Entwässerung durch Druckleitung: Abwasserbeseitigung; Betriebskosten; Druckentwässerung; Entwässerungssystem; Freigefällekanal; Gestaltungsspielraum; Willkürverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Anschluss- und Benutzungszwang bei Entwässerung durch Druckleitung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anschlusszwang und Benutzungszwang bei Entwässerung durch Druckleitung; Gerichtliche Überprüfbarkeit des Planungsermessens eines Abwasserbeseitigungspflichtigen bei der Planung und Herstellung der Kanalisation

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.1997 - 22 A 1406/96

    Druckentwässerungssystem; Kanalisation; Anschlussnehmer; Errichtung von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - 4 L 360/06
    Ob der Abwasserbeseitigungspflichtige bei der Planung und Herstellung der Kanalisation in jeder Hinsicht die zweckmäßigste und kostengünstigste Lösung gewählt hat, steht nicht zur Entscheidung des Gerichts (vgl. OVG NW, Urt. v. 18.06.1997 - 22 A 1406/96 -, zitiert nach juris).

    Ihm kommt mithin ein regelmäßig als Planungsermessen bezeichneter Gestaltungsspielraum zu, der seine Grenze erst im Willkürverbot findet (OVG NW, Urt. v. 18.06.1997, a.a.O.; NdsOVG, Urt. v. 13.08.1991 - 9 L 274/89 -, Beschl. v. 03.04.1997 - 9 L 179/96 , jeweils zitiert nach juris; Klausing in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 960a).

    Entgegen der Auffassung der Klägerin war der Beklagte insbesondere nicht gehindert, bei seiner Entscheidung für das in dem Straßenabschnitt vor dem Grundstück der Klägerin zu installierende Entwässerungssystem vorrangig die aus seiner Sicht kostengünstigste Lösung zu wählen und das gegenläufige Kosteninteresse der daran angrenzenden Grundstückseigentümer hintanzustellen (OVG NW, Urt. v. 18.06.1997, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 09.01.2006 - 4 CS 05.2798

    Anschluss- und Benutzungszwang für Druckentwässerungssystem

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - 4 L 360/06
    Grundsätzlich liegt es daher auch im Gestaltungsermessen der Gemeinde, für welches technische System sie sich bei der Abwasserbeseitigung entscheidet; sie ist insbesondere nicht verpflichtet, ein System durchgängig für alle Gemeindeteile zu wählen (BayVGH, Beschl. v. 09.01.2006 - 4 CS 05.2798 -, Urt. v. 16.07.2007 - 4 B 06.1953 -, jeweils zitiert nach juris; Dietzel in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 516).

    In diesem Zusammenhang sind die von der Klägerin angegebenen (Mehr-)Belastungen in Höhe von ca. 6.000 Euro für die Anschaffung, den Einbau und den jährlichen Betrieb der Hebeanlage im Vergleich zum Grundstückswert auch nicht unzumutbar, so dass die streitbefangene Auflage auch deshalb keinen rechtlichen Bedenken begegnet (vgl. BayVGH, Beschl. v. 09.01.2006, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 16.07.2007 - 4 B 06.1953

    Anschluss- und Benutzungszwang; Planungsermessen; Erschlossensein;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - 4 L 360/06
    Grundsätzlich liegt es daher auch im Gestaltungsermessen der Gemeinde, für welches technische System sie sich bei der Abwasserbeseitigung entscheidet; sie ist insbesondere nicht verpflichtet, ein System durchgängig für alle Gemeindeteile zu wählen (BayVGH, Beschl. v. 09.01.2006 - 4 CS 05.2798 -, Urt. v. 16.07.2007 - 4 B 06.1953 -, jeweils zitiert nach juris; Dietzel in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 516).
  • OVG Niedersachsen, 03.04.1997 - 9 L 179/96

    Gerichtl. Überprüfbark. d. Abwasserbeseitigungkonzepts; Abwasserbeseitigung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - 4 L 360/06
    Ihm kommt mithin ein regelmäßig als Planungsermessen bezeichneter Gestaltungsspielraum zu, der seine Grenze erst im Willkürverbot findet (OVG NW, Urt. v. 18.06.1997, a.a.O.; NdsOVG, Urt. v. 13.08.1991 - 9 L 274/89 -, Beschl. v. 03.04.1997 - 9 L 179/96 , jeweils zitiert nach juris; Klausing in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 960a).
  • OVG Niedersachsen, 13.08.1991 - 9 L 274/89
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - 4 L 360/06
    Ihm kommt mithin ein regelmäßig als Planungsermessen bezeichneter Gestaltungsspielraum zu, der seine Grenze erst im Willkürverbot findet (OVG NW, Urt. v. 18.06.1997, a.a.O.; NdsOVG, Urt. v. 13.08.1991 - 9 L 274/89 -, Beschl. v. 03.04.1997 - 9 L 179/96 , jeweils zitiert nach juris; Klausing in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 960a).
  • VG Magdeburg, 25.10.2011 - 9 A 56/10

    Anschluss- und Benutzungszwang; Verpflichtung zur Anpassung; Berücksichtigung von

    Dabei steht sogar die Frage, ob der Abwasserbeseitigungspflichtige bei der Planung und Herstellung der Kanalisation in jeder Hinsicht die zweckmäßigste und kostengünstigste Lösung gewählt hat, nicht einmal zur Entscheidung des Gerichts (OVG LSA, Urteil v. 21.04.2009, 4 L 360/06 mit Verweis auf OVG NRW, Urteil v. 18.06.1997, 22 A 1406/96; beide juris).

    Dies ist nicht der Fall, wenn das Entwässerungssystem vorrangig an der für den Entwässerungspflichtigen kostengünstigsten Lösung orientiert und das gegenläufige Kosteninteresse der Eigentümer der anzuschließenden Grundstücke zurückgestellt wird (vgl. OVG NRW, U. v. 18.06.1997; OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 11.01.2010, 9 N 173.08; OVG LSA, U. v. 21.04.2009, 4 L 360/06; OVG Niedersachsen, B. v. 03.04.1997, 9 L 179/96; alle juris).

    Das OVG LSA (Urteil v. 21.04.2009, 4 L 360/06; juris) hat mit Verweis auf den Bayerischen VGH (Beschl. v. 09.01.2006, 4 CS 05.2798; juris) Belastungen in Höhe von ca. 6.000,00 Euro für die Anschaffung, den Einbau und den jährlichen Betrieb einer Hebeanlage im Vergleich zum Grundstückswert als zumutbar angesehen.

  • VG Cottbus, 15.01.2024 - 6 K 552/21

    Alte DDR- Kanäle, - Pumpwerke und -Klärwerke, Beitragsmaßstab (unwirksam),

    Vielmehr besteht bezüglich Art und Umfang der Maßnahmen und deren zeitlicher Durchführung ein als Planungsermessen bezeichneter Gestaltungsspielraum der insoweit verpflichteten Körperschaft, der seine Grenze erst im Willkürverbot findet (vgl. OVG Sachsen- Anhalt, Urteil vom 29. April 2010, a.a.O.; Urteil vom 21. April 2009 - 4 L 360/06 -, juris, Rn. 24; Urteil vom 28. Oktober 2009 - 4 L 117/07 -, juris).

    Wie ausgeführt, besteht bezüglich Art und Umfang der Maßnahmen und deren zeitlicher Durchführung ein als Planungsermessen bezeichneter weiter Gestaltungsspielraum der insoweit verpflichteten Körperschaft, der seine Grenze erst im Willkürverbot findet (vgl. OVG Sachsen- Anhalt, Urteil vom 24. April 2010, a.a.O; Urteil vom 21. April 2009, a.a.O.; Urteil vom 28. Oktober 2009, a.a.O.).

  • VG Cottbus, 09.01.2024 - 6 K 1040/21
    Vielmehr besteht bezüglich Art und Umfang der Maßnahmen und deren zeitlicher Durchführung ein als Planungsermessen bezeichneter Gestaltungsspielraum der insoweit verpflichteten Körperschaft, der seine Grenze erst im Willkürverbot findet (vgl. OVG Sachsen- Anhalt, Urteil vom 29. April 2010, a.a.O.; Urteil vom 21. April 2009 - 4 L 360/06 -, juris, Rn. 24; Urteil vom 28. Oktober 2009 - 4 L 117/07 -, juris).

    Wie ausgeführt, besteht bezüglich Art und Umfang der Maßnahmen und deren zeitlicher Durchführung ein als Planungsermessen bezeichneter weiter Gestaltungsspielraum der insoweit verpflichteten Körperschaft, der seine Grenze erst im Willkürverbot findet (vgl. OVG Sachsen- Anhalt, Urteil vom 24. April 2010, a.a.O; Urteil vom 21. April 2009, a.a.O.; Urteil vom 28. Oktober 2009, a.a.O.).

  • VG Cottbus, 09.01.2024 - 6 K 727/21

    Im Anschluss an das Urteil der Kammer vom 7. Dezember 2023 - VG 6 K 1458/19

    Vielmehr besteht bezüglich Art und Umfang der Maßnahmen und deren zeitlicher Durchführung ein als Planungsermessen bezeichneter Gestaltungsspielraum der insoweit verpflichteten Körperschaft, der seine Grenze erst im Willkürverbot findet (vgl. OVG Sachsen- Anhalt, Urteil vom 29. April 2010, a.a.O.; Urteil vom 21. April 2009 - 4 L 360/06 -, juris, Rn. 24; Urteil vom 28. Oktober 2009 - 4 L 117/07 -, juris).

    Wie ausgeführt, besteht bezüglich Art und Umfang der Maßnahmen und deren zeitlicher Durchführung ein als Planungsermessen bezeichneter weiter Gestaltungsspielraum der insoweit verpflichteten Körperschaft, der seine Grenze erst im Willkürverbot findet (vgl. OVG Sachsen- Anhalt, Urteil vom 24. April 2010, a.a.O; Urteil vom 21. April 2009, a.a.O.; Urteil vom 28. Oktober 2009, a.a.O.).

  • VG Cottbus, 09.01.2024 - 6 K 728/21
    Vielmehr besteht bezüglich Art und Umfang der Maßnahmen und deren zeitlicher Durchführung ein als Planungsermessen bezeichneter Gestaltungsspielraum der insoweit verpflichteten Körperschaft, der seine Grenze erst im Willkürverbot findet (vgl. OVG Sachsen- Anhalt, Urteil vom 29. April 2010, a.a.O.; Urteil vom 21. April 2009 - 4 L 360/06 -, juris, Rn. 24; Urteil vom 28. Oktober 2009 - 4 L 117/07 -, juris).

    Wie ausgeführt, besteht bezüglich Art und Umfang der Maßnahmen und deren zeitlicher Durchführung ein als Planungsermessen bezeichneter weiter Gestaltungsspielraum der insoweit verpflichteten Körperschaft, der seine Grenze erst im Willkürverbot findet (vgl. OVG Sachsen- Anhalt, Urteil vom 24. April 2010, a.a.O; Urteil vom 21. April 2009, a.a.O.; Urteil vom 28. Oktober 2009, a.a.O.).

  • VG Cottbus, 07.12.2023 - 6 K 1458/19
    Vielmehr besteht bezüglich Art und Umfang der Maßnahmen und deren zeitlicher Durchführung ein als Planungsermessen bezeichneter Gestaltungsspielraum der insoweit verpflichteten Körperschaft, der seine Grenze erst im Willkürverbot findet (vgl. OVG Sachsen- Anhalt, Urteil vom 29. April 2010, a.a.O.; Urteil vom 21. April 2009 - 4 L 360/06 -, juris, Rn. 24; Urteil vom 28. Oktober 2009 - 4 L 117/07 -, juris).

    Wie ausgeführt, besteht bezüglich Art und Umfang der Maßnahmen und deren zeitlicher Durchführung ein als Planungsermessen bezeichneter weiter Gestaltungsspielraum der insoweit verpflichteten Körperschaft, der seine Grenze erst im Willkürverbot findet (vgl. OVG Sachsen- Anhalt, Urteil vom 24. April 2010, a.a.O; Urteil vom 21. April 2009, a.a.O.; Urteil vom 28. Oktober 2009, a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 02.11.2016 - 5 A 519/14

    Schmutzwasserbeitrag; privater Anschlussaufwand ; Druckentwässerung mit privater

    Ob er bei der Planung und Herstellung der zentralen Abwasserentsorgungseinrichtung in jeder Hinsicht die zweckmäßigste und kostengünstigste Lösung gewählt hat, steht deshalb nicht zur Entscheidung des Gerichts (vgl. ThürOVG, Beschl. v. 7. Oktober 2010 - 4 EO 798/07 -, juris Rn. 27/28; OVG LSA, Urt. vom 21. April 2009 - 4 L 360/06 -, juris Rn. 24; BayVGH, Urt. v. 16. Juli 2007 - 4 B 06.1953 -, juris Rn. 20; NdsOVG, Urt. v. 25. Juni 1997 - 9 K 5855/95 -, juris Rn. 46; OVG NRW, Urt. v. 18. Juni 1997 - 22 A 1406/96 -, juris Rn. 15 bis 17).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2009 - 4 L 117/07

    Gestaltungsspielraum bei der Aufstellung eines Abwasserbeseitigungskonzepts durch

    Ob der Abwasserbeseitigungspflichtige bei der Planung und Herstellung der Kanalisation in jeder Hinsicht die zweckmäßigste (und kostengünstigste) Lösung gewählt hat, steht nicht zur Entscheidung des Gerichts (OVG LSA, Urt. v. 21.04.2009 - 4 L 360/06 -); denn er hat bei der Ausgestaltung einer Abwasseranlage eine Vielzahl objektiver Gegebenheiten wie Bodenverhältnisse, Topographie, Straßen- und Leitungsverläufe, aber auch ein Geflecht teilweise widerstreitender öffentlicher und privater Interessen zu berücksichtigen.

    Ihm kommt mithin ein regelmäßig als Planungsvermessen bezeichneter Gestaltungsspielraum zu, der seine Grenze erst im Willkürverbot findet (OVG LSA, Urt. v. 21.04.2009, a.a.O., m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.04.2010 - 4 L 347/08

    Beitragsrechtlich relevante Erneuerung von Teileinrichtungen einer öffentlichen

    Vielmehr besteht bezüglich Art und Umfang der Maßnahmen und deren zeitlicher Durchführung ein als Planungsermessen bezeichneter Gestaltungsspielraum der insoweit verpflichteten Körperschaft, der seine Grenze erst im Willkürverbot findet (OVG LSA, Urt. v. 21.04.2009 - 4 L 360/06 - Urt. v. 28.10.2009 - 4 L 117/07 -).

    Im Rahmen seines gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren, weiten Beurteilungsspielraums (OVG LSA, Urt. v. 21.04.2009, a. a. O.; Urt. v. 28.10.2009, a. a. O.) ist es jedenfalls nicht zu beanstanden, dass der Beklagte bei der seinem Planungskonzept entsprechenden Erneuerung der Trinkwasserhauptleitung in der Straße "B.H." Maßnahmen getroffen hat, um das Grundstück des Klägers an die neue, für die Lieferung von Trinkwasser gesundheitlich unbedenkliche PVC-Leitung anzuschließen; denn nach den insoweit unwidersprochen gebliebenen Angaben des Beklagten hätte eine Alleinversorgung des klägerischen Grundstücks über die alte Gussleitung aufgrund ihrer Überdimensionierung für die Versorgung eines Einzelgrundstücks zu einer Gesundheitsgefährdung führen können.

  • OVG Thüringen, 30.11.2017 - 4 KO 823/14

    Anschluss eines im ländlichen Raum liegendes Wohngrundstück an zentrale

    Sie ist insbesondere nicht gehindert, bei der Entscheidung über das Entwässerungssystem vorrangig die aus ihrer Sicht kostengünstigste Lösung zu wählen und das gegenläufige Kosteninteresse der Eigentümer der daran angrenzenden Grundstücke zurückzustellen (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Oktober 2010 - 4 EO 798/07 - S. 11 f. des amtlichen Umdrucks; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Januar 2010 - 9 N 173.08 - juris; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. April 2009 - 4 L 360/06 - juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. April 1997 - 9 L 179/96 - juris).
  • OVG Thüringen, 07.10.2010 - 4 EO 798/07

    Keine Verpflichtung zur Verlegung eines Abwasserkanals in bestimmter Tiefe

  • VGH Bayern, 29.06.2011 - 4 N 10.2009

    Normenkontrolle; Entwässerungssatzung; Anschluss- und Benutzungszwang;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.08.2023 - 4 L 13/23

    Unverhältnismäßigkeit des Aufwands der öffentlichen Trinkwasserversorgung

  • VG Gera, 18.04.2018 - 2 K 753/16

    Erteilung einer Bestätigung, dass den Belangen der Wirtschaftlichkeit und

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2012 - 4 L 44/10

    Abgeltung von Grundstücksanschlusskosten infolge vorangegangener

  • VG Magdeburg, 01.03.2012 - 9 A 364/10

    Kommunalabgabenrecht: Zulässigkeit einer Mehrkostenvereinbarung; abwasserseitige

  • OVG Thüringen, 07.10.2010 - 4 EO 789/07

    Verpflichtung eines Aufgabenträgers zur Entwässerung der angeschlossenen

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